Isabelle hilft dir gerne weiter
Isabelle Quinche (sie/ihr)
Geschäftsleitung, Bereichsleitung Freiwilligenarbeit & Mitgliedsorganisationen
Öffentliche Angestellte
Falls du bei der öffentlichen Verwaltung angestellt bist, gilt das Arbeitsrecht und entsprechend auch Art 329e OR für dich nicht. Die Regelungen für Jugendurlaub sind im kantonalen (oder kommunalen) Personalgesetz geregelt. Hier findest du eine Übersicht der kantonalen Bestimmungen – von der Anzahl der Urlaubstage über Altersgrenzen bis hin zur gesetzlichen Verankerung. Informiere dich, wie dein Kanton den Jugendurlaub handhabt und welche Besonderheiten es gibt.
Kantonale Gesetze
AG
5 Tage, bis 30 Jahre, teilweise bezahlt
3 Monate im Voraus mitzuteilen. Für Auszubildende oder Angestellte mit ähnlichem Lohn (z.B. Praktikant*innen) ist der Jugendurlaub bezahlt.
AR
5 Tage, bis 30 Jahre, bezahlt
AI
5 Tage, keine Altersgrenze, unbezahlt
BL
5 Tage, bis 30 Jahre, teilweise bezahlt
Für Lernende: unbezahlt (Verordnung für die Berufsbildung, Art. 2, Abs. 9)
Für Kantonsangestellte: Anspruch auf bezahlten Urlaub für Kaderaufgaben in der Aus- und Fortbildung der Leiter*innen (Art. 4, Abs. 3 der SGS 630).
BS
5 Tage, bis 30 Jahre, bezahlt
Nur für Auszubildende und Praktikant*innen
BE
Betreffend Dauer und Altersgrenze unterschiedliche Regelungen je nach Art des Engagement, bezahlt
Unterschiedliche Dauer und Altersgrenze je nach Tätigkeit
FR
10 Tage, keine Informationen zur Altersgrenze, bezahlt
Gilt nur für J+S-Anerkannte Kurse und Aktivitäten. Gemeinsam mit dem Gesuchsformular muss die J+S-Teilnahmebestätigung eingereicht werden.
GE
5 Tage, bis 30 Jahre, unbezahlt
GL
5 Tage, keine Altersgrenze, bezahlt
Nur Leiterkurse Jugend+Sport
GR
5 Tage, keine Altersgrenze, teilweise bezahlt
Die Hälfte der Urlaubstage wird bezahlt, wenn die Person eine Kursleitung übernimmt, sonst unbezahlt.
JU
5 Tage, bis 30 Jahre, bezahlt
LU
keine Angaben, keine Altersgrenze, teilweise bezahlt
Meldung sobald die Aktivität bekannt ist.
NE
5 Tage, keine Altersgrenze, unbezahlt
Für J+S-Kurse und Lager sind 10 Tage gewährleistet.
NW
5 Tage, bis 30 Jahre, bezahlt
Ab 30 Jahren muss die Hälfte des Jugendurlaubs aus ordentlichen Ferientagen zur Verfügung gestellt werden.
OW
5 Tage, keine Altersgrenze, bezahlt
SH
10 Tage, keine Altersgrenze, bezahlt
10 Tage bezahlt, danach unbezahlt
SZ
10 Tage, keine Altersgrenze, bezahlt
10 Tage bezahlt, danach unbezahlt
SO
5 Tage, bis 30 Jahre, unbezahlt
Zwei Monate im Voraus mitteilen. Der*die Vorgesetzte kann einen Tätigkeits-und Funktionsnachweis verlangen.
SG
5 Tage, bis 30 Jahre, unbezahlt
Gemäss Art. 329e OR
TI
8 Tage, bis 30 Jahre, bezahlt
TG
5 Tage, keine Altersgrenze, bezahlt
UR
5 Tage, bis 30 Jahre, bezahlt
Für J+S sind 5 bezahlte Tage gewährleistet (siehe PR 2.4213 Art. 24).
VD
5-12 Tage, bis 30 Jahre, teilweise bezahlt
Für Lernende und Assistenten unter 30 Jahren, gemäss OR Art. 329e.
Für Angestellten, die unter dem Personalgesetz stehen, gemäss J+S.
VS
5 Tage, bis 30 Jahre, unbezahlt
Gemäss/selon Art. 329e OR
ZG
keine Angaben, keine Angaben, Kann bezahlt oder unbezahlt sein
Zum Zweck freiwilliger gemeinnütziger Dienstleistungen kann unbezahlter oder bezahlter Urlaub bewilligt werden.
ZH